Osteopathie ist in Deutschland keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich aber als freiwillige Satzungsleistung ganz oder teilweise an den Kosten, ebenso viele private Krankenversicherungen, je nach Tarif. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse, oft spielen Qualifikation der Behandelnden und eine ärztliche Empfehlung eine Rolle. Es lohnt sich, vor dem ersten Termin direkt bei deiner Kasse nachzufragen, wie viele Behandlungen pro Jahr erstattet werden und was nötig ist. Auf Wunsch gibt es dazu gerne eine Rechnung, die du bei deiner Kasse einreichen kannst.